AGB
1. Gültigkeit
Mit der Erteilung des Auftrages an die Luder Technik AG anerkennt der Besteller die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
2. Erfüllungsort, Gefahr und weitere Konditionen
Unsere Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet. Paletten, Rahmen usw. sind uns franko Werk zurückzusenden. Die Frachtkosten trägt der Besteller. Der Austausch, bei Abholung der Ware durch den Besteller, wird favorisiert. Über- und Unterlieferungen der Bestellmenge sowie Teillieferungen sind zulässig. Erfüllungsort ist Brügg bei Biel.
3. Preise Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Fracht. Diese Kosten werden dem Besteller zusätzlich und separat verrechnet. Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Ist eine Zahlung in Rückstand, ist die Luder Technik AG nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.
Übersteigt der voraussichtliche Rechnungsbetrag für die Bestellung CHF 10´000.-, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen Teil- oder Vorauszahlungen (Akontozahlungen) zu verlangen.
Der Mindestwarenwert beträgt für Privat- und Geschäftskunden CHF 30.- excl. MWST. Liegt der Warenwert unterhalb dieses Grenzwerts, wird die Differenz als Kleinmengenzuschlag dazuverrechnet.
Privatkunden bezahlen bei Abholung in bar oder mit Karte.
4. Liefertermin
Unsere Angaben über den möglichen Liefertermin und die Entsprechenden Vorgaben des Bestellers stellen stets eine ungefähre Bezeichnung des Liefertermins und keinesfalls ein Fixgeschäft dar. Für den Fall eines Lieferverzugs wird die Pflicht zur Bezahlung von Schadenersatz – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.
5. Zeichnungen und Fertigungsdaten
Der Besteller verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Bearbeitungsanweisungen, Stücklisten, Zeichnungen schriftlich zur übermitteln. 2-D sowie 3D CAD-Daten sind ebenfalls per Mail zur Verfügung zu stellen. Wird diese Vorgabe unterlassen wie z.B. bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung, trägt der Besteller das Risiko von Übermittlungs- und Erklärungsfehlern. Ändert der Besteller den Auftrag, ist er verpflichtet, uns neue und vollständige Unterlagen im Sinne dieser Bestimmung zu übergeben.
Unsere eigenen technischen Unterlagen – wie Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben – sind nur annähernd massgebend, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Wir behalten uns alle Rechte an durch uns erstellten Zeichnungen und 3D-Modellen urheberrechtlich vor, auch wenn dem Besteller ein Teil der Kosten verrechnet wird.
6. Haftungsausschluss für Schweissarbeiten und weitere Haftungsbeschränkungen
Für Schweiss- oder Änderungsarbeiten an Werkteilen oder Material welches der Besteller anliefert, wird – soweit gesetzlich zulässig – jede Gewährleistungspflicht wegbedungen. Nachbesserungsarbeiten, die wir trotz dieses Haftungsausschlusses ausführen, erfolgen immer aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Eigenschaften gelten als nicht zugesichert, soweit wir sie nicht ausdrücklich bestätigen. Der Besteller ist verpflichtet die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl und unserem Ermessen berechtigt, entweder die Ware zu ersetzen, sie nachzubessern oder den Werklohn im Umfang des Minderwertes herabzusetzen.
Weitere Mängelrechte, insbesondere Anspruch auf Schadenersatz werden wegbedungen. Insbesondere haftet die Luder Technik AG nicht für Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden jeder Art.
7. Ergänzend anwendbares Recht, Gerichtsstand
Ergänzend anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere Art. 363 ff. (Werkvertrag) des schweizerischen Obligationenrechts.
Der Gerichtsstand ist Brügg.